So profitieren Sie – die Kurzfassung:

  • Der Bund fördert die digitiale Modernisierung in Krankenhäusern

  • Wir beraten und unterstützen Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Antragstellung

  • Sie verbessern mit co-finanzierten Investitionen die Digitalisierung Ihrer Infrastruktur

So profitieren Sie – die etwas längere Kurzfassung:

In Verbindung mit dem neuen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellen Bund und Länder mit Beginn des neuen Jahres umfangreiche Fördermittel zur Verfügung (insgesamt 4,3 Mrd. €). Aus diesem Krankenhauszukunftsfonds sollen die digitale Modernisierung und entsprechende Investitionen von Krankenhäusern unterstützt werden.

Der Krankenhauszukunftsfonds fördert unter anderem digitale Spracherkennung – sichern Sie sich finanzielle Unterstützung für Ihre DSGVO-konforme Dokumentation mit Dragon Medical One von Nuance.

Die Förderfähigkeit von digitaler Spracherkennung wird im KHZG
wie folgt umschrieben – gefördert wird
„die Einrichtung […] von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen“.

(KHZG, § 14a, Absatz 2, Satz 1, Punkt 3)

Häuser, die bis 2025 keinen „ausreichenden Digitalisierungsgrad“ aufweisen, verlieren ab dann bis zu 2% des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall. Achtung: Ohne ausreichenden Digitalisierungsgrad erhalten Krankenhäuser ab 2025 weniger Geld.

Eine Übersicht zum Krankenhauszukunftsfonds mit Informationen und Antragsformularen können Sie beim federführenden „Bundesamt für soziale Sicherung“ einsehen – klicken Sie hier.

Unser Tipp: Nehmen Sie eine Abkürzung durch den zeitintensiven Förderdschungel, in dem Sie sich mit unserem KHZG-Förderexperten Ferhat Sönmez zu den Möglichkeiten Ihres Krankenhauses und zu nächsten Schritten beraten.

Kontaktieren Sie Herrn Sönmez für Ihren Wunschtermin
mit einer kurzen E-Mail f.soenmez@schumacher-med.de
oder telefonisch unter der 0800-1350350 .

     Mit besten Grüßen aus Gräfelfing,

     Sascha Lauterbach

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